Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Geschäftstätigkeit

  1. Die trafficrunner GmbH (nachfolgend “trafficrunner” genannt) vermarktet Werbeflächen auf ihrer Website und in den von ihr vertriebenen, E-Mail- basierten Newslettern und Direktmailings an gewerbliche Nutzer.
  2. Der Vertrag über die Ausführung des von Dritten (nachfolgend “Auftraggeber” genannt) oder einer zwischengeschalteten Werbeagentur erteilten Werbeauftrages wird von trafficrunner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.
  3. trafficrunner ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.

Ausschließliche Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben ausschließliche Geltung für die in Ziffer 1.1 genannten Vermarktungsmöglichkeiten (nachfolgend “Dienstleistungen”) von trafficrunner. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden – soweit sie von den hier vorliegenden abweichen – keine Anwendung, auch wenn ihnen von trafficrunner nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Für Folgegeschäfte ist keine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung mehr notwendig.
  3. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragspartner diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzen.

Vertragsabschluss

  1. Sämtliche Angebote von trafficrunner sind freibleibend. Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, eine schriftliche und signierte Auftragsbestätigung durch trafficrunner ist ausreichend.
  2. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien, wie E-Mail oder Internet übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt.
  3. Die Leistungen von trafficrunner sind in der Auftragsbestätigung von trafficrunner abschließend aufgeführt.

Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn der Dienstleistung, trafficrunner per E-Mail an die Anlieferadresse sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien zukommen zu lassen. Das Werbematerial muss sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung, im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen und dem vereinbarten Format entsprechen. trafficrunner behält sich das Recht vor, das vom Auftraggeber gelieferte Material zu bearbeiten und änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an den Abmessungen vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Darstellung erforderlich bzw. ratsam ist und für den Auftraggeber zumutbar ist.
  2. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Insbesondere trägt der Auftraggeber ausschließlich die presse- und wettbewerbsrechtliche sowie die sonstige Verantwortung für den Inhalt der Werbung. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass die Werbematerialien nicht mit sexuellen oder pornographischen Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder die für Programme mit sexuellen oder pornographischen Inhalten werben. trafficrunner ist nicht verpflichtet, die Aufträge auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
  3. Der Auftraggeber sichert trafficrunner zu, dass er für sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungs- schutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm übermittelten Werbematerialien (z.B. Texte, Fotos, Graphiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) nutzungsberechtigt ist.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, trafficrunner von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von trafficrunner beauftragten Anwälte) freizustellen, die trafficrunner insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in Folge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die sich aus einer Nichteinhaltung der vom Auftraggeber in bzw. aufgrund dieses Vertrages abgegebenen Zusicherungen und geschuldeten Pflichten bzw. aus dem Inhalt des Werbematerials nebst eingebetteter Links ergeben.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistung innerhalb von 48 Stunden nach ihrem ersten Einsatz auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und trafficrunner etwaige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung, so gilt die erbrachte Dienstleistung als vertragsgemäß und genehmigt.

Zurückweisung von Aufträgen

  1. trafficrunner behält sich das Recht vor, einzelne Dienstleistungen – auch wenn sie bereits bestehende Vertragsverhältnisse betreffen – aus sachlich gerechtfertigten Gründen, beispielsweise rechtlicher, sittlicher oder moralischer Art – zurückzuweisen. Diese Ablehnung teilt trafficrunner dem Auftraggeber unverzüglich mit.
  2. Sollte die Ablehnung im Interesse des Auftraggebers liegen, hat dieser die vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachte(n) Dienstleistung(en) zu bezahlen, es sei denn, trafficrunner hat schuldhaft versäumt, die etwaig freiwerdenden gebuchten Werbeflächen bis zu dem für die nicht erbrachte Dienstleistung gebuchten Zeitpunkt anderweitig zu verwerten. Andernfalls hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf die Rückerstattung einer etwaig geleisteten Anzahlung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen.

Leistungserbringung durch trafficrunner

  1. trafficrunner ist zur Erfüllung des Auftrages nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die sich nach Ziffer 4 ergebenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.
  2. Die Dienstleistung ist erbracht, wenn die Anzahl der gebuchten Kontakte von dem hauseigenen trafficrunner-System abgerufen wurde. Der Auftraggeber erhält von trafficrunner ein schriftliches Reporting über die abgerufenen Kontakte.
  3. Sollte die Nichterbringung der vertragsgemäßen Dienstleistung durch trafficrunner auf höherer Gewalt oder sonstigen nicht von trafficrunner zu vertretende Umständen beruhen, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistung.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber hat für die Schaltung der Werbung die aus der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ersichtlichen Entgelte zu bezahlen. Im Falle einer Stornierung nach Auftragserteilung fallen 70% des Auftragswertes als Stornopauschale an.
  2. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehr- wertsteuer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Die sich durch Mahnung und Stundung ergebenen Kosten trägt der Auftraggeber. Die Geltendmachung weiterer (neben dem gesetzlichen Verzugsschaden entstehender) Schäden behält sich trafficrunner ausdrücklich vor.
  3. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird gegen ihn Antrag auf Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens gestellt, so kann trafficrunner jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten Leistungen abrechnen. trafficrunner ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig zu machen.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers hat trafficrunner Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10%. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Der Auftraggeber kann Forderungen von trafficrunner nur mit von trafficrunner nicht bestrittenen bzw. mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Gewährleistung und Haftung

  1. Bei nicht einwandfreier Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Nacher- füllung. trafficrunner behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass trafficrunner die Dienstleistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur zeitweise erbracht hat. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Wiederholung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist. Für die Wiederholung kann der Auftraggeber trafficrunner eine angemessene Frist setzen. Findet innerhalb der Frist die Wiederholung nicht statt, so kann der Auftraggeber Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung verlangen. Abgesehen davon hat der Auftraggeber bei nicht einwandfreier Ausführung der Dienstleistung, soweit gesetzlich zulässig, keine weiteren Ansprüche gegen trafficrunner.
  2. Erbringt trafficrunner eine Dienstleistung nicht oder fehlerhaft, weil die erforderlichen Informationen unvollständig, verspätet oder mangelhaft zugegangen sind, steht trafficrunner die Vergütung in voller Höhe zu, es sei denn, trafficrunner hat schuldhaft versäumt, die durch Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung etwaig frei gewordenen Ressourcen bis zu dem für die Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.
  3. trafficrunner ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen für die Erbringung der Dienstleistung nach Erfüllung des Auftrags zu vernichten.

Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen trafficrunner sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, trafficrunner hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer Garantie oder einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
  2. Soweit trafficrunner dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatz auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt weder für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verursachung des schadensauslösenden Ereignisses noch für die Haftung für Leben -, Körper – und Gesundheitsschäden. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Auftraggebers auf Folgeschäden, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn oder anderen unmittelbaren oder mittelbaren Schäden.
  3. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.

Datenschutz

Der Auftraggeber wird in Anwendung des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass trafficrunner seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit dieser Speicherung einverstanden. trafficrunner ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten an die beauftragten Dritten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.

Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung ist Nürnberg. trafficrunner kann jedoch den Auftraggeber auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand belangen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN –Kaufrechts.